Allgemeine Geschäftsbedingungen Druckerei Möhnen e.K., Cochem
Stand Januar 2017
Stand Januar 2017
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, insbesondere bis zur Einlösung in Zahlung gegebener Schecks, aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren in einem Jahr beginnend mit der Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (zB keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos, Prägeplatten, Stanzeisen, Druckplatten), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
Dem Auftraggeber zustehende Produkte (Daten/Druckplatten) werden vom Auftragnehmer je nach Produkt bis zu 12 Monate archiviert. Nur nach ausdrücklicher Vereinbarung ist eine längere Archivierung gewährleistet.
Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Firmenbezeichnung im üblichen Rahmen auf den Druckerzeugnissen anzubringen.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.