VII. Haftung
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
- Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
– bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden,
– bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
– im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
– bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
– bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
- In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf den Warenwert.
VIII. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren in einem Jahr beginnend mit der Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
IX. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (zB keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos, Prägeplatten, Stanzeisen, Druckplatten), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
X. Datenlieferung/ Datensicherheit
- Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben – insbesondere das Vorliegen einer erforderlichen Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO – für die Übermittlung und Verarbeitung etwaiger personenbezogener Daten erfüllt sind.
- Für Mängel, die auf Datenübertragungsfehlern beruhen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Integrität der Datenträger und für Datensicherheit. Der Auftraggeber sollte ausschließlich Kopien zur Verfügung stellen.
- Vom Auftraggeber verschuldete, digitale Fehldrucke bzw. -belichtungen infolge nicht korrekter oder unvollständiger Daten werden voll in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber wird über Fehler und absehbare Probleme unterrichtet, sofern sie vor der Ausgabe festgestellt werden. Evtl. erforderliche Korrekturen werden nach Absprache unter Berechnung des Aufwandes durchgeführt.
- Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für Schäden, die durch die Anlieferung virenverseuchter bzw. systemgefährdender Daten und Datenträger entstehen.
XI. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte (Daten/Druckplatten) werden vom Auftragnehmer je nach Produkt bis zu 12 Monate archiviert. Nur nach ausdrücklicher Vereinbarung ist eine längere Archivierung gewährleistet.
XII. Firmenbezeichnung auf Druckerzeugnissen
Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Firmenbezeichnung im üblichen Rahmen auf den Druckerzeugnissen anzubringen.
XIII. Gewerbliche Schutzreche/Urheberrecht
- Der Auftraggeber haftet für die Verletzung von Rechten Dritter – insbesondere Urheber-, Marken- oder sonstiger Schutzrechte.
- Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin auf erste Anforderung von allen Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzforderung Dritter frei, die durch die Verletzung der Rechte Dritte entstehen.
- Der Auftraggeber ersetzt der Auftragnehmerin jeglichen ihr durch die Verletzung Rechte Dritter entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden, einschließlich Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
- Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Cochem. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
- Durch etwaige Unwirksamkeiten einer oder mehrerer Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.